Zu einer positiven und offenen Unternehmenskultur gehört die Einhaltung gesetzlicher, gesellschaftlicher und unternehmensinterner Regeln.
Sollten Sie Kenntnis von Gesetzes- bzw. Regelverstößen, schädigenden Verhaltensweisen oder Risiken haben, die das BBiW oder Dritte gefährden, helfen Sie durch Ihren Hinweis, Schäden für Finanzen und Image frühzeitig aufzudecken und sichern somit den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens und das Fortbestehen unserer Ausbildungsstätte.
Bitte nutzen Sie hierfür das Hinweisgebersystem unserer Stifterin, der Wacker Chemie AG. Dies geht auf Wunsch auch anonym. Hier kommen Sie direkt dorthin.
Wir möchten betonen, dass niemand durch eine unwahre Meldung bewusst beschädigt werden darf, denn dies wäre ja eine Denunziation. Wer dagegen aber im nachvollziehbaren Glauben handelt, das Richtige zu tun, dem kann später hieraus kein Vorwurf gemacht werden. Hinweisgeber sind in Europa sogar gesetzlich geschützt! Meldungen müssen allerdings belegbar sein – nur so kann das Unternehmen wirksam Maßnahmen ergreifen, um Verstöße abzustellen. Bloße Behauptungen helfen uns in den seltensten Fällen!
Darüber hinaus kann mögliches Fehlverhalten, wie schon immer, direkt dem Geschäftsführer des BBiW, den Ausbildungsleitern, Ausbildern oder auch Führungskräften und Arbeitnehmervertretern Ihres Ausbildungsbetriebs gemeldet werden.